Allgemeine Geschäftsbedingungen
TAILENT ist ein Service von der Agentur bartels. (im Folgenden auch als „TAILENT‘ oder „Leistungserbringer‘ bezeichnet).
TAILENT bietet seinen Kund*innen (im Folgenden auch als ‚Leistungsempfänger‘ bezeichnet) digitale Lösungen und Stellenanzeigen, um erfolgreiches Social Media Recruiting zu betreiben.
Preisliste ab 01.01.2024
Unsere Preisliste kann per E-Mail angefordert werden.
§1. Vorwort
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Vertragsbedingungen für Kooperationsverträge zwischen TAILENT – Agentur bartels. – Ingo Bartels, Porschestraße 2c, 38440 Wolfsburg.
§2. Vertragsart
2.1 Bei dem zwischen TAILENT und dem Leistungsempfänger geschlossenen Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB.
2.2 Ein Kooperationsvertrag kann entweder in Form von Abonnements (mit begrenztem oder unbegrenztem Leistungszeitraum) oder Kontingentverträgen geschlossen werden.
2.3 In Bereichen, in denen sich die verschiedenen Kooperationsverträge unterscheiden wie zum Beispiel Leistungsbeginn und -dauer, wird im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar darauf hingewiesen, wenn eine bestimmte Regelung nur für eine bestimmte Art des Kooperationsvertrages zutrifft.
2.4 Alle weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne Ausnahme für alle zwischen TAILENT und der Kund*in geschlossenen Kooperationsverträge.
§3. Geltungsbereich
3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen TAILENT als Bereitsteller der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und der beteiligten Leistungsempfänger*in.
3.2. Gültigkeit haben jene Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zur Zeit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages auf der TAILENT-Website (tailent.de) offen einsehbar sind und von TAILENT jeder Leistungsempfänger*in nach Abruf jederzeit als Abschrift in pdf.-Form zur Verfügung gestellt werden können.
3.3 Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages erklärt die Leistungsempfänger*in ihr vollständiges Einverständnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kund*in erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.
3.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit der Kund*in in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§4. Vertragsabschluss
4.1 Der Kooperationsvertrag kommt zu Stande, wenn TAILENT die mit Datum und Unterschrift versehene Annahme des Kooperationsvertragsangebotes (Auftragsbestätigung) im Original, per E-Mail, als eingescanntes PDF, Foto oder in anderer elektronischer Form von der Kund*in erhält.
4.2 Inhaltliche Veränderungen des von TAILENT angebotenen Kooperationsvertrages gelten als neues Angebot der Kund*in. Der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch TAILENT zu Stande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.
§5. Leistungsbeschreibung und -umfang
5.1 TAILENT als Recruitment-Plattform bietet seinen Leistungsempfänger*innen moderne Recruiting-Lösungen. Durch den Einsatz digitaler Technologien und unter Einbezug moderner Marketing-Methoden, unterstützt TAILENT ihre Leistungsempfänger*in dabei, den eigenen Recruitment-Prozess zu optimieren und passende, qualifizierte Bewerbende direkt und effizient anzusprechen.
5.2 Die von TAILENT erbrachten Leistungen zu dem in 5.1 genannten Zweck der Unterstützung des Recruitment-Prozesses, beinhalten unter anderem, jedoch nicht ausschließlich die Optimierung von Stellenanzeigen, die Verbreitung dieser Stellenanzeigen auf Social Media Kanälen, die Verbesserung des Bewerbungsprozesses durch gezieltes Targeting potentieller aktiver und passiver Bewerber*innen, sowie die Bereitstellung einer optimierten Bewerbungslösung für Computer, Smartphones und Tablets.
5.3 Die von TAILENT erbrachten Leistungen werden entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Leistungsempfänger*in und der zu besetzenden Stelle, ausgewählt und angepasst.
TAILENT behält sich das Recht vor, für jede Leistungsempfänger*in individuell zu prüfen, welche Kombination an Marketingaktivitäten und -kanäle die passende Lösung ist und behält sich das Recht vor einzelne Leistungen ohne vorherige Absprache mit der Leistungsempfänger*in anzupassen beziehungsweise durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern diese Leistung nicht ausdrücklich und in Schriftform im Kooperationsvertrag festgehalten wird.
5.4 Weiterführende Erklärungen zu Begrifflichkeiten und Methoden im Rahmen der Leistungserbringung stellt TAILENT ihren Leistungsempfänger*innen auf Abruf jederzeit, üblicherweise mündlich, nach Wunsch auch schriftlich zur Verfügung.
5.5. TAILENT stellt den Leistungsempfänger*innen fortlaufende Unterstützung während des Leistungszeitraum hinsichtlich etwaiger Fragen zu den geschlossenen Kooperationsverträgen und den erbrachten Leistungen, sicher.
5.6 TAILENT behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Sub-Kooperationspartner*innen einzusetzen.
§6. Leistungsbeginn und -dauer
6.1 Der Leistungsbeginn richtet sich nach der Art des geschlossenen Kooperationsvertrages:
Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Laufzeit (Abonnement), sowohl begrenzt (ohne automatische Verlängerung), als auch unbegrenzt (mit automatischer Verlängerung) entspricht der Leistungsbeginn dem Zeichnungsdatum des Kooperationsvertrags
Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Anzeigen (Kontingent) erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch die Leistungsempfänger*in. Erst mit dem Abruf einer Anzeige beginnt der Prozess der Optimierung der Stellenanzeige, sowie das Marketing auf den ausgewählten Kanälen über den gebuchten Zeitraum. Der Abruf von Kontingenten kann formlos, muss jedoch per Schriftform zum Beispiel per E-Mail erfolgen.
6.2 Die Leistungsdauer ist durch den Leistungszeitraum als Bestandteil des Kooperationsvertrages geregelt
§7. Grundlagen der Zusammenarbeit
7.1 TAILENT verpflichtet sich der Leistungsempfänger*in nach bestem Wissen und Gewissen beim Recruiting-Prozess zu unterstützen.
7.2 Die Leistungsempfänger*in verpflichtet sich, TAILENT alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit TAILENT den Recruiting-Prozess optimal unterstützen kann (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von detaillierten Beschreibungen der auszuschreibenden Stelle, zusätzliche Unternehmensinformationen und das Unternehmenslogo in digitaler Form.
7.3 TAILENT behält sich das Recht vor, von der Kund*in erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen („Unzulässige Inhalte“).
7.4 Sämtliche Kommunikation zwischen den Bewerber*innen und TAILENT erfolgt ausschließlich im Auftrag der Kund*in. Entscheidungen über die Auswahl von Kandidat*innen, Einladung zu Bewerbungsgesprächen jeglicher Art, sowie Zu- und Absagen von Jobinteressent*innen für eine ausgeschriebene Position liegen allein bei der Kund*in. TAILENT trifft keine, den Bewerbenden betreffenden Entscheidungen und handelt ausschließlich weisungsgebunden.
§8. Rechnungsstellung
8.1 Rechnungen der TAILENT werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im pdf-Format gestellt.
8.2 Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide Vertragsparteien auf diese Form der Rechnungsstellung in schriftlicher Form im Rahmen des Kooperationsvertrages geeinigt haben.
§9. Kündigung des Kooperationsvertrages
9.1 Kooperationsverträge mit einer unbegrenzten Laufzeit (automatisch verlängerndes Abonnement) verlängern sich zum Ende des Leistungszeitraums automatisch um den initialen Grundlaufzeit sofern der Kooperationsvertrag nicht durch TAILENT oder der Leistungsempfänger*in mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.
9.2 Kooperationsverträge mit einer begrenzten Laufzeit (nicht automatisch verlängerndes Abonnement) enden automatisch und ohne dass es einer Kündigung bedarf mit dem letzten Tag der Laufzeit sowie sie im Kooperationsvertrag festgehalten ist. Bei Verträgen mit einer begrenzten Laufzeit, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
9.3 Kooperationsverträge, deren Gegenstand eine festgelegte Anzahl an Anzeigen ist, die flexibel durch die Leistungsempfänger*in abgerufen werden können (Kontingent), enden automatisch mit Ablauf des im Kooperationsvertrages angegebenen Leistungszeitraums.
9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
9.5 Alle Kündigungen erfordern der Schriftform. Kündigungen des Leistungsempfängers sind unter Einhaltung der angegebenen Frist von mindestens 14 Tagen vor Ablauf des laufenden Leistungszeitraums per E-Mail an: ingo (at) tailent.de zu versenden.
§10. Vergütung der Leistungen
10.1 Die Vergütung der von TAILENT zu erbringenden Leistungen wird in dem zwischen TAILENT und der Kund*in geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich festgelegt.
10.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreise).
10.3 Alle Zahlungen werden spätestens am 14. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
10.4 Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – mittels Überweisung durch die Leistungsempfänger*in auf das, von TAILENT auf der Rechnung angegebene Bankkonto.
10.5 Sollte die Leistungsempfänger*in ausstehende Zahlungen nicht innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen begleichen, so kommt sie automatisch, ohne dass es der Stellung einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf in Zahlungsverzug.
TAILENT behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen solange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich TAILENT das Recht vor, Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschaden entsprechend §288 BGB gegenüber der Leistungsempfänger*in geltend zu machen und nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.
§11. Datenschutz
11.1 Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.
11.2 Die Kund*in wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass TAILENT seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.
11.3 Der Kund*in obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird die Kund*in zur Verantwortung gezogen, falls sie nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch sie selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihr beeinflusst werden konnten. Die Kund*in ist verpflichtet, TAILENT unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens der Kund*in, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist TAILENT berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen der Kund*in zu verzichten.
§12. Urheberrechte
12.1 Der geschlossene Kooperationsvertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an jeglicher TAILENT-eigenen Software auf die Kund*in. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von TAILENT verbleiben uneingeschränkt bei TAILENT.
12.2 Sämtliche Arbeitsergebnisse und Informationen die von TAILENT für die Leistungsempfänger*in produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht von TAILENT.
12.3 Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält TAILENT die alleinigen Datenbankrechte an den von TAILENT optimierten und veröffentlichten Stellenanzeigen der Kund*in.
12.4 Die Kund*i trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihr angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.
12.5 Die Kund*in bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber*in von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihr gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
§13. Schlussbestimmungen
13.1 Vertragsübertragung
TAILENT ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit der Leistungsempfänger*in auf ein mit TAILENT gemäß § 15ff Aktiengesetz verbundenes Unternehmen zu übertragen. TAILENT wird der Leistungsempfänger*in die Übertragung rechtzeitig, mindestens vier Wochen vorab, ankündigen und der Leistungsempfänger*in durch ausdrückliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit geben, sich vor Wirksamwerden der Übertragung vom Vertrag zu lösen. Im voraus bezahlte Vergütungen wird TAILENT der Leistungsempfänger*in im Falle einer Sonderkündigung anteilig zurückzuerstatten.
13.2 Erklärungen
Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (z.B. per E-Mail). TAILENT kann hierzu die von der Leistungsempfänger*in im Bestellschein angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Leistungsempfänger*in TAILENT unverzüglich mitteilen.
13.3 Textform
Änderungen des Kooperationsvertrages bedürfen der Textform nach § 126b (z.B. E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
13.4 Aufrechnung
Die Leistungsempfänger*in kann mit anderen Ansprüchen als mit ihren vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von TAILENT unbestritten ist.
13.5 Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
13.6 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher*innen gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem die Kund*in ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kund*innen, die keine Verbraucher*innen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz der Leistungserbringer**in.
13.7 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.